Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung.
Tarife | ||
Grundpreis | 4,00 EUR (6:00-22:00) 4,00 EUR (22:00-6:00) und an Sonn- und Feiertagen | |
erster Kilometer | 3,50 EUR 3,70 EUR | |
zweiter Kilometer | 3,00 EUR 3,20 EUR | |
dritter Kilometer | 2,50 EUR 2,70 EUR | |
ab dem vierten Kilometer | 2,20 EUR 2,40 EUR | |
Zuschlag Großraumtaxi (mehr als 4 Pers.) | 5,00 EUR | |
Beförderung von Tieren einmalig | 2,00 EUR | |
Wartezeit pro Stunde | 36,00 EUR | |
Fortschaltbetrag Taxameter | 0,10 EUR | |
Für Fernfahrten sowie Flughafentransfers erstellen wir Ihnen gerne ein für Sie individuelles und optimiertes Angebot.
Wenn Sie Fragen zur einer Krankenbeförderung haben, beispielsweise hinsichtlich der Genehmigungspflicht durch Ihre Krankenkasse oder Tarife für eine Zuzahlungd informieren wir Sie gerne.
